Anmeldung
zum Kurs
Wann ? Wo ? .
Wann: 8 Kurseinheiten à 90 min ab
Wo:
Öffentliche: S8 Haltestelle Neuaubing. Die Papinstraße verläuft südlich
parallel zu den Bahngleisen, 5 min zu gehen Richtung stadtauswärts.
Wie:
Anmeldung
Online unter
www.esv-neuaubing.de/service/kurse-camps ;
(hierzu einfach Ihre Bankverbindung bei der Anmeldung angeben).
Tel-Nr des ESV: 089/3090417-0.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Vorlage einer
Impfbescheinigung
oder einer Genesenenbescheinigung (G2).
Falls Sie sich zusätzlich testen lassen möchten: Beim ESV
gibt es auf der Tennisanlage im Tennisheim
ein offizielles Corona Testzentrum (kostenlos).
Inhaltliche Rückfragen
bitte an:
Tel.
089/877 377, Fax 089/87 11 930
eMail:
kurs-NeuAubing@qigong-concept.de
Schutz- und Hygienekonzept ESV-Qigongkurse im Ballettsaal
gültig ab 30.03.2022
Allgemeine Schutzvorschriften
1. Jeglicher Körperkontakt außerhalb der Trainingsgruppen (Begrüßung, Verabschiedung). muss unterbleiben.
Das Training mit Körperkontakt ist zugelassen, sofern in festen Trainingsgruppen trainiert wird.
2. Trainingseinheiten sind auf maximal 120 Minuten beschränkt.
3.. Die Nutzung der Umkleide ist für max. 3 Personen
gleichzeitig unter Einhaltung des Abstandsgebots erlaubt,
es ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
4. die WCs dürfen stets nur von einer Person betreten werden, es ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
5. Beim Betreten und Verlassen der Sporthalle sind Wartezeiten zu vermeiden.
6. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
7. Außerhalb der sportlichen Aktivität besteht in
der Sporthalle sowie auf dem gesamten
Vereinsgelände die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
8. Zuschauer sowie Begleitpersonen sind nicht erlaubt.
9. Trainierenden, die Krankheitssymptome aufweisen, ist das Betreten der Sporthalle und die Teilnahme am Training untersagt.
10. Die allgemeinen Regelungen zur Händehygiene sowie die „Hust-Etikette“ sind einzuhalten.
11. Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines
nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter
Sporttreibenden oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation
mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder
E-Mail-Adresse bzw. Anschrift)
einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Eine
Übermittlung dieser Informationen
darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber
den zuständigen
Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte
sie nicht einsehen
können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und
vorunbeabsichtigtem Verlust
oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf
eines Monats zu vernichten.
Lüftungskonzept
Zwischen den Trainingsgruppen ist ein zeitlicher
Puffer von 15 Minuten vom Nutzer einzuhalten, damit ausreichend Zeit
zum Lüften besteht. Die jeweils anwesenden Übungsleiter*innen sind dafür
verantwortlich, dass
1. Türen und Fenster während des Trainings möglichst geöffnet sind
2. nach Ende des Trainings alle Fenster und Türen mindestens 15 Minuten geöffnet werden (Stoßlüften)
Höchstpersonenzahl Ballettsaal: 10